Bei den Off-Road-Fahrzeugen (ATV & Side-by-Side) gibt es verschiedene Homologationsformen. Diese beziehen sich auf die Zulassung und Einhaltung von Vorschriften, die für den Straßenverkehr erforderlich sind. Dabei ist vor allem wichtig, dass die Fahrzeuge die entsprechenden Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Beleuchtung, Abgasemissionen und Geräuschpegel.
Can-Am ist seit vielen Jahren mit ihren Fahrzeugen gut gewappnet für den europäischen Markt. Mehrere Modelle haben bereits die T-Homologation, d.h. eine Traktor-Zulassung, die alle Vorschriften der EU erfüllt. So können diese Fahrzeuge sowohl im Gelände als auch auf der Straße sicher und zuverlässig bewegt werden. Durch die frühzeitige Anpassung (2018) der Can-Am Fahrzeuge an die europäischen Richtlinien, kann Can-Am mit Stolz berichten, dass sie mit der Einführung der Fahrzeuge von Modelljahr 2025 branchenführend im ATV-Bereich sind. Die gut entwickelten Technologien sorgen für Spitzenergebnisse in den Abgasemissions- und Geräuschpegelwerten. Dadurch erreichen die 2025er ATV-Modelle mit ABS sage und schreibe 101 PS bei den 1000er Motoren und 82 PS bei den 850er Motoren. So kann eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 125 km/h erzielt werden, was auch der technischen Höchstgeschwindigkeit entspricht.
Es gibt unterschiedliche Homologationsformen, die wir Euch hiermit gerne näherbringen:
ATV – T3b: Zugmaschine auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h und einer Leermasse bis zu 600 kg – diese Fahrzeuge haben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
ATV – T3b mit ABS: Fahrzeuge mit ABS, dadurch dürfen diese in der gleichen Fahrzeugklasse deutlich schneller fahren, bis zu 105 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die neuen G3- Modelle (ab Modelljahr 2025) haben sogar eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h.
SSV – T1b: Zugmaschine auf Rädern mit einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1,15 m und einer Leermasse im fahrbereiten Zustand von mehr als 600 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h – diese Fahrzeuge haben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
SSV – T1b mit ABS: Fahrzeuge mit ABS, dadurch dürfen diese in der gleichen Fahrzeugklasse deutlich schneller fahren, bis zu 101 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Alle T-Fahrzeuge verfügen ab Werk über eine Hupe, Blinkanlage und Begrenzungsleuchten, Seitenspiegel, Kennzeichenträger mit Beleuchtung, Anhängerkupplung und Steckdose für Anhänger (12 V), sodass ein expliziter Fahrzeugumbau für die Straßenzulassung nicht mehr notwendig ist.
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